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§ 1 Allgemeines
(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
(2)
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner
Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben
verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem
wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen,
sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes
herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger
Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
(3)
Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des
Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu
klagen
(4) EtiKS ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss
(1) Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.
(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
(3)
Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein
Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind.
(4)
Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden
Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind
in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1)
Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger
Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten
berechnet und nur zurückgenommen, wenn der Verkäufer kraft zwingender
gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist.
(2)
Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.
Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen auch bei Teillieferungen
zu leisten.
(3)
Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate,
ohne dass eine Lieferverzögerung des Verkäufers von diesem zu vertreten
ist, kann der Verkäufer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener
Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöhen. Erhöht
sich der Kaufpreis um mehr als 40%, ist der Kunde berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
(4)
Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Kunden, so werden die
hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
(5)
Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden gemäß BGB §
288 unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen
in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz
verlangt. Die Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen
Tag, an dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder
Auslieferung der angeforderten Waren oder durch Ausführung der
entsprechenden Dienstleistung seitens EtiKS erfüllt ist.
§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung
Aufrechnung
und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die
Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Lieferung
(1)
Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen
Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der
Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese
Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf
Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.
(2)
Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen
Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und
wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen
insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen,
Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko
zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich
über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits
erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
(3)
Bei Sonderabmessungen oder Sonderanfertigungen sind uns
produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der
bestellten Menge gestattet. Eine Änderung des Stückpreises findet in
diesem Fall nicht statt.
§ 6 Gefahrübergang
Die
Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem
Kunden zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt. Bei
Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware zum Versand
gebracht wurde oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des
Kunden werden Lieferungen vom Verkäufer gegen die üblichen
Transportrisiken versichert.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(2) Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
(3)
Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der
Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt
Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware
zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.
§ 8 Gewährleistung
(1)
Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach unserer Wahl
auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Für alle Waren
gelten unabhängig davon ergänzend Garantiebestimmungen, soweit die
Waren mit solchen vom Hersteller versehen worden sind.
(2)
Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist
fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens
vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen,
wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt
haben.
(3) Der Kunde hat Sachmängel gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu rügen.
(4)
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom
Käufer unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen
ebenfalls keine Mängelansprüche.
(5)
Hardware: Für die von EtiKS vertriebenen technischen Geräte gelten
grundsätzlich die Garantiebestimmungen der jeweiligen Geräte-Hersteller.
(6)
Verbrauchsmaterial: Eine Gewähr für die Eignung unserer Produkte für
den vom Käufer beabsichtigten speziellen Verwendungszweck kann von
EtiKS nicht übernommen werden. Da die Einsatzsituationen für
Verbrauchsmaterial in der Praxis sehr unterschiedlich sind, ist es vor
jeder Anwendung unbedingt erforderlich, die Eignung der Produkte für
den speziellen Anwendungsfall durch käuferseitige Versuche zu
überprüfen.
(7)
Software: EtiKS macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem
Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu
entwickeln, dass sie unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei
arbeiten. EtiKS übernimmt keine Gewähr für die Verträglichkeit
gelieferter Software mit kundenseitig installierter Software oder
Hardware. Vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung
übernimmt EtiKS keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den
Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben
geeignet sind. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten
die den jeweiligen Programmen beiliegenden Lizenzbedingungen. Durch
Öffnen der versiegelten Datenträgerpackung werden die Lizenzbedingungen
anerkannt.
§ 9 Haftung
Schadensersatzansprüche
des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des
Verkäufers oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften und
bei Personenschäden. Der Schadensersatzanspruch für Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit nicht für Vorsatz, grobe
Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird.
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